
usedomfotos
Matthias Gründling
Kiefernweg 26
D-17449 Trassenheide
www.usedomfotos.de
www-insel-usedom-net
+49 (0)173 2035449
gruendli@uni-greifswald.de
TfP-Shooting (Time for prints / Time for photos / Time for CD`s)
zwischen Matthias Gründling, Adresse siehe oben,
- nachfolgend Fotograf genannt –
und
Vor- und Nachname:
Strasse:
Wohnort / PLZ:
Telefon:
E- Mail:
Geburtsdatum:
Internet / Homepage:
Künstlername:
Gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen:
- nachstehend Modell genannt -
Modell und Fotograf vereinbaren ein Fotoshooting am ……………. für die ungefähre Dauer von ………….. Stunden in ……………… im Rahmen folgender Beschreibung des Projektes:
( ) Portrait
( ) Freizeit / Sport
( ) Beruf
( ) Fashion / Beauty
( ) Mode/Kleidung
( ) Bademode /Dessous
( ) Teilakt
( ) Klassischer Akt
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Besonderer Vereinbarungen zum Projektinhalt (bitte hier frei formulieren):
2.1. Es handelt sich um ein TfP-Shooting (Time for prints / Time for photos / Time for CD`s) und deshalb heben sich eventuelle Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung von Fotograf und Modell, wenn nicht anders schriftlich vereinbart gegeneinander vollständig auf.
2.2. Der Fotograf und das Model verpflichten sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und der Zeit, für das Fotoshooting zur Verfügung zu stehen.
2.3. Sofern technisch durchführbar wird unmittelbar im Anschluss an das Shooting vom Modell und Fotografen zusammen eine Auswahl von Fotos getroffen, die nicht dauerhaft gespeichert werden sollen und unwiderruflich zu löschen sind.
2.4. Der Fotograf verpflichtet sich alle Bilder des Shootings, die nicht nach 2.3. gelöscht wurden, in voller Auflösung im Digital-Format JPG dem Model auf CD bzw. DVD mindestens innerhalb von drei Wochen nach dem Shooting zur Verfügung stellen. Mindestens 10-15 Bildern davon erhält das Modell als voll aufgelöste TIF-Bilddateien, welche mittels elektronischer Bildbearbeitung durch den Fotografen aufbereitet wurden. Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die Aufnahmen ggf. mit anderen Bildern, Texten oder Grafiken kombiniert, beschnitten, in Bildbearbeitungsprogrammen verändert oder modifiziert werden. Der Fotograf verpflichtet sich dabei die Persönlichkeitsrechte des Modells nicht zu verletzen.
2.5. Eventuell anfallende Kosten für das Anmieten eines Studios
( ) übernimmt der Fotograf.
( ) übernimmt das Modell.
( ) werden zu gleichen Teilen vom Modell und vom Fotografen übernommen.
2.6. Eventuell anfallende Kosten für eine Visagistin
( ) übernimmt der Fotograf.
( ) übernimmt das Modell.
( ) werden zu gleichen Teilen vom Modell und vom Fotografen übernommen.
2.7. Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf des Shootings nicht stören.
2.8. Beide Parteien können szenische Inhalte, Körperhaltungen, Posen, Handlungen, Bekleidungsstücke und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen.
2.9. Für den Fall, dass der Termin durch Verschulden einer der beiden Vertragsparteien nicht zustand kommt, ist möglichst zeitnah ein Ersatztermin zu vereinbaren. Auslagen, die der von der Absage betroffenen Partei entstanden sind, müssen von der absagenden Partei erstattet werden, sofern dieses durch Rechnungen, Belege usw. nachvollziehbar ist (z.B. Bahnfahrkarte). Beide Parteien verpflichten sich durch rechtzeitige Information über Terminprobleme den eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Weitergehender Schadenersatz erfolgt ausdrücklich nicht.
Das Modell wurde darüber informiert, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der vom Modell angefertigten Fotografien eine Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist. Sämtliche Rechte für jegliche Nutzung, Aufbewahrung, Speicherung, Vertreibung, Ausstellung und Publikation , in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen, Plakate, Poster, Videos, Fernsehen …), der durch Fotograf und Model angefertigten Aufnahmen, werden unwiderruflich und zeitlich unbefristet auf den Fotografen übertragen. Dies schließt eine kommerzielle Nutzung der Fotografien oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte ein. Im Falle einer Veröffentlichung stellt das Fotomodell keine weiteren Ansprüche, auch nicht an Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster usw.). Die Originale (Negative, Dateien) verbleiben beim Fotografen.
Ausgenommen hiervon sind die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung oder Veräußerung in pornographischen, Gewalt verherrlichenden oder ähnlichen unseriösen Medien.
Bei einer Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen:
( ) darf der Name des Models genannt werden.
( ) darf nur der Künstlername des Models genannt werden.
( ) darf der Name des Models nicht genannt werden.
( ) wir folgender Name genannt:
Das Model ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke (z.B. Eigenwerbung, Bewerbungen, Modell-Mappe, eigene Homepage, Sedcards, auch auf bzw. in Internetseiten, Datenbanken oder Katalogen von Modell-Agenturen oder sonstigen Dritten) in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form zu verwenden. Bei jeglicher Veröffentlichung, sei es Online, als Print oder in Publikationen, ist der Name des Fotografen zu nennen, z.B.: „Foto: Matthias Gründling, usedomfotos”. Dieses Veröffentlichungsrecht ist nicht an Dritte übertragbar. Eine Weitergabe von Aufnahmen an Dritte Bedarf der vorherigen Genehmigung des Fotografen.
Bei dem Fotoshooting handelt es sich um ein so genanntes TFP-Shooting (Time for prints / Time for photos / Time for CD‘s). Daher heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung beider Parteien außerhalb dieses Vertrages gegeneinander auf.
Für mitgebrachte Kleidung, Requisiten oder Gegenstände und Ausrüstung wird keinerlei Haftung übernommen. In Fällen von Beschädigung oder Verlust sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung.
Dem Modell (resp. Eltern oder Vormund) wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen zu haben. Für Unfälle beim Fotoshooting bzw. Wegeunfälle übernimmt der Fotograf keinerlei Haftung.
Eine Haftung bzw. Schadensersatz wird zudem ebenfalls ausgeschlossen, wenn durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder bei dem vereinbarten Termin die Aufnahmen nicht stattfinden können, oder abgebrochen werden müssen.
Das Modell (bzw. Eltern oder Vormund) versichert, zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder bewusstseinsverändernden Medikamenten zu stehen und absolut freiwillig und nicht unter Zwang – gleich welcher Art – zu handeln.
Das Modell (bzw. Eltern oder Vormund) versichert zudem, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fotoshootings im Vorfeld mit dem Fotografen abgestimmt zu haben. Sämtliche Fragen wurden im Voraus beantwortet. Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages, erklären sich beide Vertragspartner mit den obenunter Punkt 1. - 5. genannte Bedingungen Einverstanden.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Eine Kopie des von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Modellvertrages wurde dem Modell ausgehändigt.
Fotograf
Ort/Datum: ……………………………………………..
Unterschrift: ……………………………………………
Modell ggf. gesetzlicher Vertreter des Modells
Ort/Datum:……………………………………. Ort/Datum: …………………………………………………….
Unterschrift: …………………………………...Unterschrift: …………………………………………………..